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GEDERN: DIE WEIHNACHTLICHE EINKAUFSSTADT

Weihnachtsverlosung 2021 durch Gewerbegemeinschaft Gedern

Wieder ist ein Jahr vergangen – und die Corona-Pandemie begleitet auch die Bürger Gederns und Umgebung weiter!

Das soll niemanden daran hindern oder einschränken, Gederns Fachgeschäfte zu besuchen und sich an der Weihnachtsaktion „Gederner Lichterglanz“ der Gewerbegemeinschaft Gedern zu beteiligen.

Diese Weihnachtsaktion wird in der gleichen Weise wie 2020 durchgeführt:

Die teilnehmenden Geschäfte händigen für jeden Einkauf eine Loskarte an der Kasse aus, die am besten gleich vor Ort korrekt ausgefüllt und wieder abgegeben wird, was aber auch in einem anderen der teilnehmenden Firmen möglich ist. Wieder gibt es drei Hauptpreise in Form eines Einkaufgutscheins in Höhe von 100 €, 75 € und 50 € sowie 21 Gutscheine in Höhe von 25 €.

Die Aktion startet am 30. November und endet am 21.12.2021. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit findet die Ziehung der Gewinner am 22.12.2021 um 13 Uhr statt. Diese werden dann benachrichtigt und auf der Homepage der Gewerbegemeinschaft Gedern veröffentlicht. Die Gewinne können ab 29.12.2021 bei Brillino abgeholt werden.

Die Fachgeschäfte in Gedern ermöglichen den Einkauf unter den aktuell geltenden Corona-Maßnahmen und freuen sich über jede Unterstützung der heimischen Wirtschaft. Durch den weihnachtlichen Lichterglanz und die der Jahreszeit angepasste Dekoration der Auslagen soll den Kunden eine vorweihnachtliche Atmosphäre und Vorfreude auf Weihnachten vermittelt werden, auch wenn in diesem Jahr wiederum auf den Nickelchesmäärt, den Genuss von Glühwein und Gebäck verzichtet werden muss.

Wer noch keine Geschenkideen hat, kann gerne auf einen Gutschein der Gewerbegemeinschaft Gedern zurückgreifen. Diese können hier im Shop oder aber auch im Tourismusbüro und bei den Geldinstituten erworben werden.

Der Vorstand der Gewerbegemeinschaft wünscht allen Bürgern von Gedern und Umgebung eine geruhsame Adventszeit, ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start in ein hoffentlich gesundes 2022.

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Mitgliederversammlung am 10.11.2021

Der Vorstand der Gewerbegemeinschaft Gedern und Umgebung e.V. möchte Sie/Euch recht herzlich zur diesjährigen Mitgliederversammlung am Mittwoch, den 10.11.2021 um 19.30 Uhr im Schlosshotel Gedern einladen. Es werden folgende Tagesordnungspunkte vorgesehen:

  1. Begrüßung
  2. Rückblick des Vorstands 2020/2021
  3. Bericht zur Finanzlage des Rechners
  4. Ausblick 2022 / Geplante Aktivitäten
  5. Information zur Landesgartenschau 2027
  6. Verschiedenes

Aktuell gilt aufgrund der Coronasituation die 3G-Regel. Der Vorstand bittet daher um eine kurze Rückmeldung per E-Mail an vorstand@gewerbegemeinschaft-gedern.de ob Sie/Ihr teilnehmen könnt, um die Veranstaltung besser planen zu können.

Wir hoffen auf eine zahlreiche Beteiligung der Mitglieder und freuen uns auf einen schönen und interessanten Abend.

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2G-Option für den gesamten Einzelhandel

Der gesamte hessische Einzelhandel bekommt ab Donnerstag (14.10.2021) die Möglichkeit, nur noch Genesene oder Geimpfte in den Laden zu lassen (2G-Option). Das hat Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) mitgeteilt. Gleichzeitig wurde die bestehende Coronavirus-Schutzverordnung bis zum 7. November verlängert.

Zu der 2G-Option für den gesamten Einzelhandel fügte Bouffier hinzu: „Wir gehen davon aus, dass diese Option eher nur tageweise genutzt wird und Geschäfte des alltäglichen Bedarfs davon keinen Gebrauch machen werden. Das heißt dann aber auch, dass ohne 2G weiter die Abstands- und die Maskenpflicht gelten.“

Weitere neue Regeln:

-In Schulen gelten die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken am Sitzplatz sowie die täglichen Testungen unmittelbar nach einem positiven Schnelltest und nicht erst nach der PCR-Bestätigung.

-In Alten- und Pflegeheimen gilt künftig bei einem einzelnen Infektionsfall kein automatisches Betretungsverbot für die gesamte Einrichtung mehr, stattdessen sind individuell erforderliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Quelle: ffh.de

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Corona-Verschärfungen

Steigt die 7-Tage-Inzidenz über 100 gilt die 3-G-Regel (Zutritt nur für Geimpfte, Genesene und Getestete) auch in Außenbereichen von Veranstaltungen, Restaurants und Biergärten. Auch FFP-2-Masken werden wieder Pflicht im ÖPNV und bei körpernahen Dienstleistungen wie z.B. beim Frisör. In der Schule müssen dann wieder im Unterricht Masken getragen werden – hier reichen medizinische Masken aus.

Schließlich gelten nun auch wieder Kontaktbeschränkungen: Es dürfen sich max. 10 Personen treffen (Geimpfte und Genesene zählen nicht mit). Und auch im Einzelhandel wird der Zugang für Kunden eingeschränkt – abhängig von der Quadratmeterzahl und der Größe des Geschäfts.

Quelle: FFH.de

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Neue Corona-Regeln ab Freitag (25.Juni)

Einkaufen:

-Alle Geschäfte können wieder ohne Quadratmeterbegrenzung zum Einkaufen geöffnet werden. Es gilt beim Shoppen aber weiter eine Maskenpflicht.

Gastronomie:

-Restaurants, Kneipen und Cafes´ können mit einem Hygiene- und Abstandskonzept drinnen und draußen Gäste empfangen. Voraussetzung ist eine Kontaktdatenerfassung. Es gilt weiter eine Maskenpflicht für das Personal sowie die Gäste bis zum Platz. In Innenräumen bleibt eine Testpflicht vorgeschrieben.

Schulen:

-An den Schulen werde die Maskenpflicht im Unterricht entfallen, kündigte Ministerpräsident Volker Bouffier in Wiesbaden an. Schülerinnen und Schüler müssten nur noch im Gebäude, in den Gängen und bis zu Platz Schutzmasken tragen. Es soll weiterhin zweimal die Woche einen Corona-Test geben.

Quelle: FFH.de

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Weitere Öffnungen & Lockerungen

Schule:

-Alle: Präsenzunterricht, Testpflicht: 2x / Woche

Kita:

-Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen

Körpernahe Dienstleistungen:

-Mit Auflagen geöffnet: Terminpflicht, Kontaktdatenerfassung + aktueller Test empfohlen

Einzelhandel (erweiterter täglicher Bedarf) + Übriger Einzelhandel:

-Alle Geschäfte geöffnet mit Zugangsbeschränkungen und Maskenpflicht. Aktueller Test für den übrigen Einzelhandel empfohlen

Gastronomie:

Drinnen – mit Auflagen – geöffnet: Aktueller Test, Abstand, Sitzplatzpflicht, Kontaktdaten etc.

Draußen – mit Auflagen – geöffnet: Abstand, Sitzplatzpflicht, Kontaktdaten etc. Aktueller Test empfohlen

Clubs, Diskotheken – Öffnung als Bar/Gastronomie möglich

Hotels und Übernachtungsbetriebe:

-Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen, Campingplätze – unter Auflagen – geöffnet; in Betrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen: Auslastung max. 75%, Test bei Anreise + 2x / Woche

Arbeitsplätze:

-Pflicht zum Homeoffice, wo möglich

-Verpflichtende Testangebote für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Präsenz, 2x / Woche

Kultur:

-Geöffnet (auch Innenräume von Freizeitparks) Aktueller Test empfohlen

Quelle: soziales.hessen.de