Veröffentlicht am

Keine Maskenpflicht mehr beim Einkaufen!

  • Die Maskenpflicht ist an den meisten Orten in Hessen aufgehoben. Sie gilt nur noch in Bussen und Bahnen, für Beschäftigte und Besucher in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und Arztpraxen, beim Rettungsdienst sowie in Sammelunterkünften für Obdachlose und Geflüchtete. In allen anderen Bereichen – Einzelhandel, Schulen oder öffentlichen Innenräumen – ist das Maskentragen freiwillig. Inhaber von Geschäften können aber mit ihrem Hausrecht eine Maskenpflicht anordnen.
  • Die Testpflicht besteht fortan nur noch für Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Sammelunterkünften.
  • In den hessischen Schulen werden Schulpersonal sowie Schülerinnen und Schüler weiterhin drei Mal wöchentlich getestet.

Quelle: hessenschau.de