Einkaufen:
-Baumärkte, Gartenmärkte, Baumschulen sowie Buchhaltungen dürfen öffnen
-Alle weiteren Geschäfte dürfen „Click & Meet“ anbieten. Das bedeutet, dass Beratung und Verkauf mit vorheriger Terminvereinbarung und Datenerfassung erfolgen kann.
-Es gelten zudem Zugangsbeschränkungen: eine Person je angefangener 40 Quadratmeter Verkaufsfläche.
Dienstleistungen im Bereich Körperpflege:
-Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege dürfen unter strengen Auflagen öffnen. Dazu zählen Terminvereinbarung und Kontaktdatenerfassung.
-Wenn bei der Behandlung nicht durchgehend eine Maske getragen werden kann, soll ein tagesaktueller Schnelltest vorliegen oder vor Ort ein Selbsttest durchgeführt werden.
Quelle: FFH.de