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Lockerungen für die Geschäfte

Einkaufen:

-Baumärkte, Gartenmärkte, Baumschulen sowie Buchhaltungen dürfen öffnen

-Alle weiteren Geschäfte dürfen „Click & Meet“ anbieten. Das bedeutet, dass Beratung und Verkauf mit vorheriger Terminvereinbarung und Datenerfassung erfolgen kann.

-Es gelten zudem Zugangsbeschränkungen: eine Person je angefangener 40 Quadratmeter Verkaufsfläche.

Dienstleistungen im Bereich Körperpflege:

-Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege dürfen unter strengen Auflagen öffnen. Dazu zählen Terminvereinbarung und Kontaktdatenerfassung.

-Wenn bei der Behandlung nicht durchgehend eine Maske getragen werden kann, soll ein tagesaktueller Schnelltest vorliegen oder vor Ort ein Selbsttest durchgeführt werden.

Quelle: FFH.de

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