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Bundesregelungen zur Notbremse

Ab 7-Tage-Inzidenz über 100* soll gelten:

Einzelhandel (erweiterter täglicher Bedarf):

-Begrenzte Kundenzahl je nach Größe des Geschäfts, mit Maske

Übriger Einzelhandel:

-Nur bis Inzidenz 150*

-Terminshopping möglich (mit Test)

Körpernahe Dienstleistung:

-Erlaubt: Medizinische und ähnliche Dienstleistungen; Friseure/Fußpflege (mit Test)

Schulen:

-2x pro Woche Testen bei Wechselunterricht. Bei Inzidenz über 165* Unterricht zu Hause

*an drei aufeinander folgenden Tagen

Quelle: bundesregierung.de

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