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Neue Corona-Regeln ab Freitag (25.Juni)

Einkaufen:

-Alle Geschäfte können wieder ohne Quadratmeterbegrenzung zum Einkaufen geöffnet werden. Es gilt beim Shoppen aber weiter eine Maskenpflicht.

Gastronomie:

-Restaurants, Kneipen und Cafes´ können mit einem Hygiene- und Abstandskonzept drinnen und draußen Gäste empfangen. Voraussetzung ist eine Kontaktdatenerfassung. Es gilt weiter eine Maskenpflicht für das Personal sowie die Gäste bis zum Platz. In Innenräumen bleibt eine Testpflicht vorgeschrieben.

Schulen:

-An den Schulen werde die Maskenpflicht im Unterricht entfallen, kündigte Ministerpräsident Volker Bouffier in Wiesbaden an. Schülerinnen und Schüler müssten nur noch im Gebäude, in den Gängen und bis zu Platz Schutzmasken tragen. Es soll weiterhin zweimal die Woche einen Corona-Test geben.

Quelle: FFH.de

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Weitere Öffnungen & Lockerungen

Schule:

-Alle: Präsenzunterricht, Testpflicht: 2x / Woche

Kita:

-Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen

Körpernahe Dienstleistungen:

-Mit Auflagen geöffnet: Terminpflicht, Kontaktdatenerfassung + aktueller Test empfohlen

Einzelhandel (erweiterter täglicher Bedarf) + Übriger Einzelhandel:

-Alle Geschäfte geöffnet mit Zugangsbeschränkungen und Maskenpflicht. Aktueller Test für den übrigen Einzelhandel empfohlen

Gastronomie:

Drinnen – mit Auflagen – geöffnet: Aktueller Test, Abstand, Sitzplatzpflicht, Kontaktdaten etc.

Draußen – mit Auflagen – geöffnet: Abstand, Sitzplatzpflicht, Kontaktdaten etc. Aktueller Test empfohlen

Clubs, Diskotheken – Öffnung als Bar/Gastronomie möglich

Hotels und Übernachtungsbetriebe:

-Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen, Campingplätze – unter Auflagen – geöffnet; in Betrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen: Auslastung max. 75%, Test bei Anreise + 2x / Woche

Arbeitsplätze:

-Pflicht zum Homeoffice, wo möglich

-Verpflichtende Testangebote für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Präsenz, 2x / Woche

Kultur:

-Geöffnet (auch Innenräume von Freizeitparks) Aktueller Test empfohlen

Quelle: soziales.hessen.de

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Öffnungen & Lockerungen in Gedern

Körpernahe Dienstleistung:

-Geöffnet: mit Termin, Kontaktdatenerfassung und aktuellem Test

Gastronomie:

-Außenbereich geöffnet mit Kontaktdatenerfassung. Abstand, Sitzplatzpflicht, aktuellem Test, etc.

-Clubs & Diskotheken nur Außenbereich

Schulen:

-Klassen 1-6 Präsenz, Klassen 7-11: Wechselunterricht, Abschlussklassen: Präsenz

-Bei Präsenz: 2 Tests/Woche

Einzelhandel (erw. tägl. Bedarf):

-Geöffnet mit begrenzter Kundenzahl und Maskenpflicht

Einzelhandel (übrige):

-Click & Meet mit Maskenpflicht, aktueller Test wird empfohlen

Hotels:

-Geöffnet: Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen, Campingplätze mit Gemeinschaftsbereichen: max.: 60% Belegung mit Test bei Anreise + 2x / Woche.

Arbeitsplätze:

-Pflicht zum Homeoffice wo es möglich ist

-Verpflichtende Testangebote für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Präsenz, 2 x pro Woche

Quelle: FFH.de

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Bundesregelungen zur Notbremse

Ab 7-Tage-Inzidenz über 100* soll gelten:

Einzelhandel (erweiterter täglicher Bedarf):

-Begrenzte Kundenzahl je nach Größe des Geschäfts, mit Maske

Übriger Einzelhandel:

-Nur bis Inzidenz 150*

-Terminshopping möglich (mit Test)

Körpernahe Dienstleistung:

-Erlaubt: Medizinische und ähnliche Dienstleistungen; Friseure/Fußpflege (mit Test)

Schulen:

-2x pro Woche Testen bei Wechselunterricht. Bei Inzidenz über 165* Unterricht zu Hause

*an drei aufeinander folgenden Tagen

Quelle: bundesregierung.de

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Neue Corona-Regeln

– Ab heute (29. März) wird in Hessen kein Terminshopping im Einzelhandel (click & meet) mehr möglich sein. Es wird umgestellt auf „click & collect“ – also online oder telefonische bestellen und vor Ort abholen.

– Buchläden, Gartenmärkte und körpernahe Dienstleistungen – wie etwa Friseure – bleiben in Hessen unabhängig von der Inzidenz geöffnet

-Ab dem 1. April sollen zudem die Besuchsmöglichkeiten in Alten- und Pflegeheimen auf 2 Personen pro Tag erweitert werden.

Quelle: FFH.de

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Lockerungen für die Geschäfte

Einkaufen:

-Baumärkte, Gartenmärkte, Baumschulen sowie Buchhaltungen dürfen öffnen

-Alle weiteren Geschäfte dürfen „Click & Meet“ anbieten. Das bedeutet, dass Beratung und Verkauf mit vorheriger Terminvereinbarung und Datenerfassung erfolgen kann.

-Es gelten zudem Zugangsbeschränkungen: eine Person je angefangener 40 Quadratmeter Verkaufsfläche.

Dienstleistungen im Bereich Körperpflege:

-Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege dürfen unter strengen Auflagen öffnen. Dazu zählen Terminvereinbarung und Kontaktdatenerfassung.

-Wenn bei der Behandlung nicht durchgehend eine Maske getragen werden kann, soll ein tagesaktueller Schnelltest vorliegen oder vor Ort ein Selbsttest durchgeführt werden.

Quelle: FFH.de